Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Tage am Stück krank ist, führt normalerweise kein Weg am Arztbesuch vorbei. Denn: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, welche die Krankheit bestätigt. Manche Arbeitgeber fordern eine AU-Bescheinigung sogar schon ab dem ersten Krankheitstag ein. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II müssen ein Attest beim Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur vorlegen.
Den sogenannten AU-Schein stellt klassischerweise der Hausarzt nach einer persönlichen Untersuchung aus. Inzwischen ist es aber auch möglich, online eine Krankschreibung zu erhalten. Das verringert nicht nur den Aufwand für Arzt und Patient, auch die Zahl der Kontakte wird dadurch erheblich reduziert und potenzielle Ansteckungen vermieden.
Welche Möglichkeiten gibt es für eine Online-Krankschreibung?
Bekannt geworden ist die Online-Krankschreibung vor allem in der Pandemiesituation als eine Alternative zur telefonischen Krankschreibung, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgrund der erhöhten Infektionszahlen ermöglicht wurde. Aktuell gilt diese Sonderregelung noch bis Ende Juni 2021, allerdings besteht die Möglichkeit für eine Verlängerung, sollten die Infektionszahlen wieder steigen. Ärzte können im Zuge dessen Patienten für maximal sieben Kalendertage krankschreiben, im Anschluss ist eine telefonische Verlängerung um weitere sieben Tage möglich. Besonders Patienten mit Erkältungssymptomen oder einem anderweitigen Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung sind angehalten, dieses Angebot zu nutzen.
Neben der telefonischen Krankschreibung ist es auch möglich, online krankgeschrieben zu werden – etwa in einer Videosprechstunde.
Online-Krankschreibung per Videosprechstunde beim Hausarzt
Eine Option ist die Online-Krankschreibung im Zuge einer telemedizinischen Behandlung per Videochat bei einem Arzt. Diese Variante wurde bereits vor der Pandemie in Pilotprojekten getestet und soll auch in Zukunft weiter ausgebaut werden.
Eine häufig genutzte Möglichkeit ist dabei die Online-Krankschreibung beim eigenen Hausarzt – sofern dieser Videosprechstunden anbietet – weil er bestenfalls bereits die Krankheitsgeschichte des Patienten kennt. Neben der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann der Arzt bei akuten Beschwerden auch ein Rezept für eine passende Medikation ausstellen.
Das kann sowohl ein Papierrezept sein, das der Arzt postalisch an den Patienten sendet, oder, sofern der Arzt über eine entsprechende Software verfügt, ein elektronisches Rezept, das kurz nach der Videosprechstunde für den Patienten über App oder E-Mail abrufbar ist.
Online-Krankschreibung per Videosprechstunde per Telemedizin-Anbieter
Sollte der eigene Hausarzt keine freien Termine mehr haben oder keine Videosprechstunde anbieten, gibt es als Alternative diverse Online-Anbieter, die Krankschreibungen und E-Rezepte per Videochat ausstellen. Diese funktionieren dann ähnlich wie eine digitale Arztpraxis: Der Patient gibt zunächst seine Daten, Informationen über den Versicherungsstatus sowie die Symptome an und wird kurze Zeit später mit einem (Fach-)Online-Arzt verbunden – via Videosprechstunde auf der Plattform bzw. in der Plattform-App. Der Arzt muss im Zuge dessen entscheiden, ob eine persönliche Konsultation in einer Arztpraxis ratsam wäre. Wenn das nicht der Fall ist, können Krankschreibungen oder E-Rezepte online ausgestellt werden.
Die Videosprechstunde wird meistens von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – diese sind je nach Krankenkasse unterschiedlich. Allerdings werden von den Online-Kliniken in den meisten Fällen nur Privatrezepte ausgestellt, die Kosten für Arzneimittel müssen also zunächst vom Patienten getragen werden. Privatversicherte können diese anschließend wie gewohnt einreichen, eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen ist hingegen nicht zwingend gewährleistet. Ob die Krankenkasse die Kosten für solche Rezepte zurückerstattet, sollte am besten vorher erfragt werden.
Online-Krankenscheine bei der Krankenkasse einreichen
Die Krankenkassen TK, AOK, DAK und viele mehr bieten die Möglichkeit für eine Online-Krankschreibung an, die im Anschluss direkt digital eingereicht werden kann. Das spart den Patienten Gänge zum Arzt oder Briefkasten, sodass sie sich komplett auf die Genesung konzentrieren können.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Kostenübernahme?
Die Möglichkeit, sich online krankschreiben zu lassen, gibt es erst seit 2018, als das Fernbehandlungsverbot gelockert wurde. Seit 2019 wird diese Form der Behandlung zum Großteil auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In den meisten Fällen ist diese Art der Konsultation kaum mehr an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Der behandelnde Arzt muss selbst entscheiden, ob sich der Patient besser in eine Arztpraxis begeben sollte oder ob die Fernbehandlung genügt. In den meisten Fällen ist eine Krankmeldung per Online-Sprechstunde nur für sieben Tage möglich. Wer sich sicher sein will, welche Anforderungen die eigene Krankenkasse stellt, fragt am besten vorher nach!
Wie kann eine Krankschreibung online eingereicht werden?
Egal, ob die Krankmeldung online per Videosprechstunde ausgestellt worden ist oder in einem persönlichen Arztgespräch: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte bei der Krankenkasse eingereicht werden. Das kann entweder persönlich in einer Filiale, postalisch oder online geschehen. Inzwischen bietet der Großteil der Krankenkassen die Option, Krankmeldungen per App oder über die Website einzureichen. Dafür muss nur ein Foto der AU-Bescheinigung hochgeladen und abgeschickt werden. Manche Krankenkassen, so zum Beispiel die TK, bieten sogar die Möglichkeit für die eAU an, also die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an. Dabei wird die Krankmeldung des Patienten direkt vom Arzt elektronisch an die Krankenkasse übermittelt – der Patient muss sich also um nichts weiter kümmern.
Die Zukunft der Online-Krankschreibung
Die Möglichkeit, sich online krankschreiben zu lassen, bietet viele Vorteile – sowohl für den Patienten als auch den Arzt. Bei vielen Erkrankungen ist es ratsam im Bett zu bleiben und sich zu Hause zu erholen. Zudem werden dank der Online-Krankschreibung die Kontakte minimiert und Ansteckungen im Wartezimmer vermieden. Die Krankschreibung kann bequem und einfach von zuhause aus erfolgen und auch für den behandelnden Arzt eine enorme Zeitersparnis sein. Gleiches gilt auch, wenn das eigene Kind einmal krank ist und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt wird, um sich um das Kind zu kümmern.
Auch nach der Corona-Pandemie soll laut dem Gesundheitsministerium die Möglichkeit für die Online-Krankschreibung weiter bestehen. Auch die Verlängerung der Krankschreibung per Videosprechstunde soll weiterhin möglich sein. Welche Voraussetzungen dabei erfüllt werden müssen, können Patienten bei der eigenen Krankenkasse erfragen.